Artenführer · Deutschland

Wo findet man Schwarze Steinpilze in Deutschland?

Der Schwarze Steinpilz, auch Bronzeröhrling genannt, verdient einen aufmerksamen Blick. In Deutschland ist Boletus aereus besonders geschützt; die allgemeine Ausnahme für kleine Mengen zum Eigenbedarf gilt für ihn nicht. Lass ihn deshalb am Fundort stehen. Dieser Guide hilft dir, die Art kennenzulernen, ihre Saison einzuordnen und Beobachtungen schonend zu dokumentieren.

Wo findet man Schwarze Steinpilze in Deutschland?

Saisonkalender

Saisonale Orientierung für Deutschland. Die Bedingungen vor Ort können abweichen.

Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Schwarze Steinpilze
SaisonzeitraumAußerhalb des angegebenen Zeitraums

Schwarzer Steinpilz und Bronzeröhrling: dieselbe Art

Boletus aereus heißt auch Schwarzhütiger Steinpilz. Ein dunkler Hut allein erlaubt keine sichere Bestimmung.

Mit dem Fichten-Steinpilz vergleichen

Unser Steinpilzführer behandelt Boletus edulis. Vergleiche die Artenbeschreibungen, ohne ihre Sammelregeln gleichzusetzen: Die Ausnahme für den Eigenbedarf nennt ausdrücklich Boletus edulis.

Zum Vergleich: der Fichten-Steinpilz

Auch den Sommersteinpilz kennenlernen

Der Sommersteinpilz hat einen eigenen Guide mit seinen Merkmalen und Saisonangaben. Lies die Beschreibungen nebeneinander; aus dem Fundmonat allein lässt sich die Art nicht ableiten.

Zum Vergleich: der Sommersteinpilz

Darfst du Schwarze Steinpilze in Deutschland sammeln?

Boletus aereus steht in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung bei den besonders geschützten Arten, dort unter dem Namen Weißer Bronze-Röhrling. § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet grundsätzlich die Entnahme und Beschädigung geschützter wild lebender Pflanzen und Pilze. Die Eigenbedarfsausnahme in § 2 der Bundesartenschutzverordnung erfasst Boletus edulis, nicht Boletus aereus. Für deine private Pilztour heißt das: Schwarze Steinpilze nicht pflücken oder für die Küche mitnehmen.

Essbarkeit ist keine Sammelerlaubnis

Die DGfM führt die Art in ihrer Speisepilzliste auf, kennzeichnet sie aber ausdrücklich als geschützt ohne die Eigenbedarfsausnahme. Eine kulinarische Beschreibung aus einem anderen Land ändert die deutschen Schutzbestimmungen nicht. Auch ein einzelner Fruchtkörper für das Abendessen fällt nicht unter die Ausnahme für Boletus edulis.

Welche Lebensräume sind dokumentiert?

Die DGfM beschreibt die wärmeliebende Art in trockenen bis frischen Laubwäldern auf Lehm-, Mergel- oder Kalkböden. Ein passender Lebensraum ist allerdings noch kein Nachweis für einen bestimmten Waldweg.

Baden-Württemberg als dokumentiertes Beispiel

Die LUBW führt Boletus aereus in ihrer Artenübersicht als in Baden-Württemberg vorkommend. Diese Übersicht ist ein Nachweis auf Landesebene, keine aktuelle Fundmeldung und keine Liste von Sammelplätzen. Unser Landesguide ergänzt die Einordnung um Waldlandschaften, Schutzgebiete und Zugangsregeln.

Wann erscheinen Schwarze Steinpilze?

Der Kalender übernimmt Juli bis September aus dem DGfM-Artenporträt. Er zeigt einen allgemeinen Beobachtungszeitraum, legt aber keinen festen Saisonbeginn fest und garantiert keine Funde. Für diese geschützte Art ist die Monatsleiste ausdrücklich kein Erntekalender.

Den Fundmonat festhalten

Notiere bei einer Beobachtung das Datum und den Standort. Vergleiche später nur fachkundig eingeordnete Funde miteinander. Ein einzelner Fund begründet weder einen jährlichen Termin noch einen Monat mit garantiert besonders vielen Fruchtkörpern.

Hut, Röhren und Stielnetz gemeinsam ansehen

Das DGfM-Porträt beschreibt einen dunkel- bis bronzebraunen, teils fast schwarzen Hut, einen kräftigen bräunlichen Stiel mit feinem hellem Netz und zunächst weiße Röhren, die später grüngelb werden. Schau dir sichtbare Merkmale am Standort an, ohne den Fruchtkörper herauszunehmen oder aufzuschneiden.

Den Gallenröhrling berücksichtigen

Die Giftzentrale Bonn beschreibt beim ungenießbaren Gallenröhrling (Tylopilus felleus) anfangs weiße, später rosa Röhren und ein kräftiges, grobmaschiges Stielnetz. Junge helle Röhren allein reichen also nicht zur Unterscheidung. Probiere unbekannte Pilze nicht zur Bestimmung; diese Merkmalsauswahl ist kein vollständiger Bestimmungsschlüssel.

Eine Vermutung darf offenbleiben

Die DGfM weist darauf hin, dass Fotos oft nicht alle erforderlichen Merkmale zeigen und keine Verzehrfreigabe erlauben. Wenn sich ein Fund vor Ort nicht sicher einordnen lässt, halte ihn als unbestimmt fest. Eine Lücke in der Bestimmung ist kein Grund, einen möglicherweise geschützten Pilz zu beschädigen.

Vorwarnliste verstehen und Funde schonend dokumentieren

Das Rote-Liste-Zentrum führt Boletus aereus in der bundesweiten Bewertung von 2016 auf der Vorwarnliste, Kategorie V. Auch die DGfM-Speisepilzliste nennt RL V. Die Vorwarnliste beschreibt die Bestandseinschätzung; sie hebt den gesetzlichen Schutz nicht auf. Für die Einordnung älterer Texte ist das wichtig: Eine frühere Gefährdungskategorie sollte nicht ungeprüft als heutige Bewertung übernommen werden.

Beobachten, beraten lassen, gegebenenfalls melden

Fotografiere den Pilz an Ort und Stelle, ohne ihn freizulegen oder zu versetzen. Notiere Datum, Fundort und die erkennbaren Bäume. Über das DGfM-Verzeichnis kannst du eine fachkundige Beratung suchen und das weitere Vorgehen besprechen. Das Kartierungsportal Pilze Deutschlands bündelt Funddaten über Landesprojekte; eine Verbreitungskarte ist keine Vorhersage für die nächste Tour.

Quellen

  1. [1]DGfM: Pilz des Jahres 2008, Bronzeröhrling, Artenporträt und Saison
  2. [2]Bundesartenschutzverordnung: Anlage 1, Boletus aereus
  3. [3]Bundesnaturschutzgesetz: § 44, Vorschriften für besonders geschützte Arten
  4. [4]Bundesartenschutzverordnung: § 2, Ausnahmen für bestimmte Pilzarten
  5. [5]DGfM: Positivliste der Speisepilze, Schutzkennzeichnung für Boletus aereus
  6. [6]LUBW: In Baden-Württemberg vorkommende geschützte Pilze
  7. [7]Giftzentrale Bonn: Gallenröhrling (Tylopilus felleus)
  8. [8]DGfM: Grenzen einer Pilzbestimmung anhand von Bildern
  9. [9]Rote-Liste-Zentrum: Schwarzer Steinpilz, bundesweite Bewertung von 2016
  10. [10]DGfM: Pilze Deutschlands, Kartierung und Landesprojekte
  11. [11]DGfM: Pilzsachverständige finden

Häufige Fragen

Sind Bronzeröhrling und Schwarzer Steinpilz dasselbe?

Ja. Beide Namen stehen hier für Boletus aereus. Die Hutfarbe allein genügt nicht zur Bestimmung.

Wann kann man Schwarze Steinpilze beobachten?

Die DGfM nennt Juli bis September. Der Zeitraum erlaubt keine Ernte und garantiert keine Funde.

Darf ich einen Schwarzen Steinpilz für den Eigenbedarf mitnehmen?

Nein. Boletus aereus ist besonders geschützt und fällt nicht unter die allgemeine Eigenbedarfsausnahme für Boletus edulis. Lass den Fruchtkörper am Fundort stehen.

Bedeutet Vorwarnliste, dass die Art nicht geschützt ist?

Nein. Die Rote Liste bewertet die Bestandssituation. Der gesetzliche Schutz ergibt sich aus anderen Vorschriften und besteht auch bei der Einstufung auf der Vorwarnliste.

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