Pilzsaison in Mecklenburg-Vorpommern: Orientierung nach Art
Allgemeine Zeiträume aus den verlinkten Artenführern, keine regional gemessenen Saisonfenster oder aktuellen Fundprognosen. Dort findest du die Quellen und Hinweise zum Artenschutz. Ein Kalendereintrag bedeutet keine Sammelfreigabe.
Nossentiner Heide, Müritz, Darß und Jasmund: den Wald genauer ansehen
Ein Landschaftsname beschreibt noch keinen einheitlichen Pilzlebensraum. Schau auf die Bäume, die Bodenverhältnisse und den Übergang zu feuchten Bereichen. Die folgenden Landschaften zeigen die Vielfalt des Landes; die geschützten Beispiele eignen sich zum Beobachten und Lernen, unabhängig davon, ob dort gesammelt werden darf.
Nossentiner Heide: große Kiefernwaldgebiete
Das Forstamt Nossentiner Heide beschreibt seinen Bereich nördlich der Mecklenburger Seenplatte als stark von Kiefern geprägt. Große Teile gehören zum Naturpark Nossentiner-Schwinzer Heide. Diese Angabe bezieht sich auf den Forstamtsbereich: Vergleiche auf deiner Wanderung den tatsächlichen Bestand und übertrage sie nicht auf jede Fläche im Naturpark.
Müritz: sandige Standorte, Waldentwicklung und Moore
Im Müritz-Nationalpark treffen Wald, Seen und Moore aufeinander. Die Parkverwaltung erklärt den hohen Kiefernanteil auch mit früheren Pflanzungen auf sandigen, durch Nutzung verarmten Böden. In der natürlichen Waldentwicklung kommen Eichen und später Buchen hinzu. Sehr nasse Standorte tragen andere Waldgesellschaften; bei Serrahn erschließen Stege kleine Moore. Bleibe dort auf der vorgesehenen Route.
Darß: trockene Strandwälle und nasse Senken
An der Küste entsteht Wald auf ganz anderem Untergrund. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft wachsen Kiefern auf Dünensand, während sich in sumpfigen Senken Erlenwälder bilden. Auf dem Neudarß wechseln ehemalige Strandwälle, die Reffen, mit Riegen aus früheren Strandseen und Mooren. Dieser kleinräumige Wechsel erklärt, warum benachbarte Waldabschnitte sehr unterschiedlich aussehen.
Jasmund: Buchenwald auf wechselnden Böden
Die Buchenwälder Jasmunds auf Rügen wachsen auf Kreide, Mergel, Lehm und Sand. Entsprechend verändert sich die Krautschicht. In feuchten Senken kommen unter anderem Erlen und Eschen hinzu. Die berühmte Kreideküste macht daher nicht den gesamten Wald zu einem gleichartigen Kalkstandort. Plane deinen Besuch im Nationalpark als Beobachtungstour und lass Pilze dort stehen.
14 dokumentierte Arten im Pilzkalender
Die regionale DGfM-Kartierung enthält Nachweise unter anderem für Steinpilze, Pfifferlinge und Maronenröhrlinge. Auch Hydnum repandum im engen Artverständnis ist vertreten, allerdings mit nur einem öffentlichen Datensatz. Der Kalender berücksichtigt die passenden regionalen Nachweise zu unseren deutschen Artenführern. Ein Datensatz belegt weder eine flächendeckende Verbreitung noch einen aktuellen Fund am Wanderweg.
Die Zeitfenster stammen aus den Artenführern
Die verlinkten Artenführer nennen beispielsweise Mai bis September für Sommersteinpilze, Juli bis Oktober für Boletus edulis und Juni bis November für Maronenröhrlinge. Der Kalender übernimmt diese allgemeinen Monate unverändert. Sie sind keine speziell für Mecklenburg-Vorpommern ermittelten Saisonhöhepunkte und keine Vorhersage für deinen Ausflug.
Schwarze Steinpilze nur beobachten
Der regional nachgewiesene Schwarze Steinpilz steht im Kalender ausschließlich als Beobachtungsart. Boletus aereus ist besonders geschützt und fällt nicht unter die Sammelausnahme der Bundesartenschutzverordnung. Lass seine Fruchtkörper am Standort. Auch für Märzschnecklinge, Hygrophorus marzuolus, gilt dieses Sammelverbot. Sie fehlen mangels ausreichender regionaler Dokumentation in unserer Auswahl; das bedeutet nicht, dass sie im Land fehlen.
Kleine Mengen für den persönlichen Bedarf
§ 31 Absatz 1 LWaldG Mecklenburg-Vorpommern erlaubt das schonende Sammeln geringer Mengen von Pilzen, soweit das Naturschutzrecht es zulässt. Dazu kommt § 39 Absatz 3 BNatSchG: Die persönliche Entnahme kleiner Mengen ist an Stellen ohne Betretungsverbot möglich. Beide Regeln ergeben keine allgemeine Kilogrammgrenze. Plane eine kleine private Sammlung und beachte zusätzliche Gebietsverbote.
Artenschutz und Gebietsschutz gelten gleichzeitig
Einige besonders geschützte Pilze, darunter Boletus edulis und heimische Pfifferlinge, dürfen nach § 2 BArtSchV in geringen Mengen für den eigenen Bedarf entnommen werden. Diese Ausnahme gilt nur für die dort genannten Arten. Sie hebt weder ein örtliches Sammelverbot noch ein Wegegebot auf.
Waldzugang und Schutzgebiete vor der Tour prüfen
Nach § 28 LWaldG darfst du den Wald grundsätzlich zur Erholung betreten. Ausgenommen sind unter anderem Forstkulturen und Jungwuchs bis vier Meter Höhe, Pflanzgärten, Wildäcker und Bereiche mit laufenden Waldarbeiten. Auch forstbehördlich gesperrte Waldflächen und Wege bleiben geschlossen. Eine Lücke zwischen jungen Bäumen ist deshalb kein geeigneter Zugang für die Pilzsuche.
Naturpark, Naturschutzgebiet und Nationalpark unterscheiden
Im Kartenportal Umwelt M-V kannst du Schutzgebietskategorien gemeinsam anzeigen und deine geplante Route genauer betrachten. Ein Naturpark kann weitere Schutzflächen enthalten. Prüfe deshalb die konkrete Schutzgebietsverordnung und die Beschilderung vor Ort. Für die Nationalparks sind zusätzlich ihre Zonenkarten und aktuellen Besucherhinweise wichtig.
Drei Nationalparks, unterschiedliche Sammelregeln
Die Regeln von Müritz, Vorpommerscher Boddenlandschaft und Jasmund lassen sich nicht von einem Park auf einen anderen übertragen. Schau vor dem Aufbruch auf die Karte des jeweiligen Parks. Die Bezeichnung Entwicklungszone hat je nach Verordnung einen anderen räumlichen Zuschnitt; sie bedeutet nicht automatisch, dass du die Wege verlassen oder Pilze mitnehmen darfst.
Müritz: Entwicklungszone und Wegegebot
Die veröffentlichten Besucherhinweise nennen das Sammeln für den Eigenbedarf in der Entwicklungszone und verlangen ausdrücklich, auf den Wegen zu bleiben. In der Kernzone ist die Entnahme verboten. § 7 Absatz 1 Nummer 6 der Verordnung formuliert die Ausnahme enger für die ortsansässige Bevölkerung in Schutzzone III. Kläre deshalb als Urlaubsgast mit einer Nationalpark-Information, welche Erlaubnis für deine Route gilt. Aus allgemeinen Hinweisen zum Sammeln außerhalb der Kernzone folgt keine Freigabe für eine Suche quer durch den Wald.
Vorpommersche Boddenlandschaft: begrenzte Ausnahme in Zone II
§ 7 Absatz 1 Nummer 9 erlaubt das Sammeln von Pilzen und Beeren in Schutzzone II, sofern örtlich nichts anderes festgelegt ist. Die Parkverwaltung begrenzt dies auf geringe Mengen für den eigenen Bedarf. In den Kernzonen bleiben Pilze stehen und du bleibst auf gekennzeichneten Wegen. Nutze auch in Zone II die Wege und beachte örtliche Einschränkungen; gerade Dünen, feuchte Senken und Vogelruheräume sind empfindlich.
Jasmund: Pilze stehen lassen
Die Besucherregeln des Nationalparks verlangen, Pflanzen und Pilze am Standort zu belassen. Die Nationalparkverordnung enthält keine allgemeine Sammelausnahme wie die Verordnungen der beiden anderen Parks. Sie verbietet außerdem das Verlassen der Wege, mit der ausdrücklich genannten Ausnahme des Geröllstrands zwischen Sassnitz und Lohme. Diese Strandausnahme eröffnet keinen Zugang zur Pilzsuche im Wald. Halte Abstand zu den Kliffkanten und beachte Sperrungen.
Die Pilzberatung in Mecklenburg-Vorpommern nutzen
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales stellt eine Karte und ein Verzeichnis der ehrenamtlichen Pilzberatung bereit. Die Beratung gehört in Mecklenburg-Vorpommern zu den Landesaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes und steht auch Urlaubsgästen offen. Suche dir vor deiner Wanderung eine erreichbare Beratungsstelle und vereinbare eine persönliche Begutachtung unsicherer Funde.
Vollständige Merkmale für die Bestimmung erhalten
Für eine Untersuchung müssen Hut, Stiel und gegebenenfalls die Stielbasis erkennbar sein. Halte rechtmäßig entnommene, unsichere Funde getrennt von bereits bekannten Speisepilzen. Verzehre sie erst nach fachkundiger Klärung. Die Fotos und Monatsangaben eines Artenführers ersetzen die Untersuchung des konkreten Fundes nicht.
Häufige Fragen
Wann ist Pilzsaison in Mecklenburg-Vorpommern?
Das hängt von der Art ab. Unsere Artenführer nennen Mai bis September für Sommersteinpilze, Juli bis Oktober für Boletus edulis und Juni bis November für Maronenröhrlinge. Der Kalender zeigt allgemeine Saisonzeiten der einzelnen Arten. Er verspricht keine aktuelle Fruchtbildung in einem bestimmten Wald.
Wie viele Pilze darf ich in Mecklenburg-Vorpommern sammeln?
§ 31 LWaldG erlaubt geringe Mengen unter Beachtung des Naturschutzrechts. § 39 Absatz 3 BNatSchG beschränkt die Entnahme auf den persönlichen Bedarf an Stellen ohne Betretungsverbot. Eine feste allgemeine Kilogrammgrenze nennen diese Vorschriften nicht. Arten- und Gebietsschutz können eine Entnahme zusätzlich begrenzen oder verbieten.
Darf ich im Müritz-Nationalpark zum Pilzesammeln die Wege verlassen?
Die aktuellen Hinweise des Nationalparkamtes sagen ausdrücklich nein. Sie nennen die Entwicklungszone und den Eigenbedarf als Grenzen der Sammlung; die Kernzone bleibt ausgenommen. Weil die Verordnung die Ausnahme für die ortsansässige Bevölkerung formuliert, solltest du als Urlaubsgast die Bedingungen für deine Route mit der Nationalpark-Information klären.
Gelten auf dem Darß und in Jasmund dieselben Sammelregeln?
Nein. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft gibt es eine begrenzte Ausnahme in Zone II, vorbehaltlich örtlicher Einschränkungen. In Jasmund verlangen die Besucherregeln, Pilze stehen zu lassen; eine entsprechende allgemeine Sammelausnahme enthält seine Verordnung nicht. Prüfe immer den konkreten Park und seine Zonierung.
Quellen
- [1]Landesforst MV: Forstamt Nossentiner Heide, Waldlandschaft und Kiefernbestände
- [2]Müritz-Nationalpark: Wälder, Seen und Moore
- [3]Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft: Landschaften und Waldentwicklung
- [4]Nationalpark Jasmund: Buchenwälder auf unterschiedlichen Böden
- [5]DGfM, Pilze Deutschlands: regionale Kartierung Mecklenburg-Vorpommern
- [6]LWaldG Mecklenburg-Vorpommern, § 31: geringe Mengen und schonende Entnahme (Wiedergabe bei anwalt24)
- [7]Bundesnaturschutzgesetz, § 39: geringe Mengen für den persönlichen Bedarf
- [8]Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1: besonders geschützte Pilze
- [9]Bundesartenschutzverordnung, § 2: Ausnahmen für bestimmte Pilzarten
- [10]LWaldG Mecklenburg-Vorpommern, § 28: Waldzugang und ausgeschlossene Flächen (Wiedergabe bei anwalt24)
- [11]LUNG Mecklenburg-Vorpommern: Schutzgebietskarten und Kartenportal Umwelt M-V
- [12]Nationalparkamt Müritz: Pilzsaison, Entwicklungszone und Wegegebot
- [13]Verordnung Müritz-Nationalpark, §§ 6 und 7: Verbote und begrenzte Ausnahme
- [14]Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft: Regeln für Besucher
- [15]Verordnung Vorpommersche Boddenlandschaft, § 7: Ausnahme in Schutzzone II
- [16]Nationalpark Jasmund: Besucherregeln, Pilze und Kliffküste
- [17]Verordnung Nationalpark Jasmund, §§ 6 und 7: Wegegebot und Entnahmeverbote
- [18]LAGuS Mecklenburg-Vorpommern: Pilzberatung, Standorte und Hinweise für Pilzsammler

