Regionaler Guide · Deutschland

Wo findet man Pilze in Niedersachsen?

Zwischen den Kiefernwäldern des Tieflands und den Laubwäldern im südlichen Bergland liegen sehr unterschiedliche Pilzlebensräume. Dieser Ratgeber hilft dir, eine Wanderung in Niedersachsen vorzubereiten: mit einem Kalender für 13 dokumentierte Arten, verlinkten Artenführern und den Regeln wichtiger Schutzgebiete. Die Lüneburger Heide, der Solling und der Harz geben dir dabei eine landschaftliche Orientierung. Ob du an einem konkreten Ort sammeln darfst, hängt von dessen Schutzstatus und den örtlichen Vorgaben ab.

Hutewald Solling im Naturpark Solling-Vogler

Hutewald Solling im Naturpark Solling-Vogler · Foto: Lotte76 · CC BY-SA 4.0 (Bildausschnitt)

Pilzsaison in Niedersachsen: Orientierung nach Art

Allgemeine Zeiträume aus den verlinkten Artenführern, keine regional gemessenen Saisonfenster oder aktuellen Fundprognosen. Dort findest du die Quellen und Hinweise zum Artenschutz. Ein Kalendereintrag bedeutet keine Sammelfreigabe.

SaisonzeitraumAußerhalb des angegebenen Zeitraums

Tiefland, Solling und Harz: die Wälder unterscheiden

Die vierte Bundeswaldinventur unterscheidet das westliche und östliche Tiefland vom niedersächsischen Bergland. Diese Einteilung hilft, Baumarten und Lebensräume einzuordnen. Achte auf die Bäume entlang deiner Route: Eine Landschaftsbezeichnung allein beschreibt noch keinen Pilzstandort.

Kiefern, Birken und Eichen im Tiefland

Auf den ärmeren Böden der Tieflandregionen spielt die Kiefer eine große Rolle, besonders im Osten. Im westlichen Tiefland sind auch Birken und Eichen stark vertreten. Vergleiche deshalb die Bestände am Weg, statt alle Wälder im Norden als gleichartigen Nadelwald zu betrachten.

Laubwälder im südlichen Bergland

Zum Bergland gehören Harz, Solling und Weser-Bergland. Nach den deutlichen Flächenverlusten der Fichte prägt dort die Buche die Waldzusammensetzung stärker. Das beschreibt die Großregion, nicht jeden einzelnen Bestand. Das Foto zeigt mit dem Hutewald Solling ein eigenes Landschaftsbeispiel mit alten Bäumen und offenen Bereichen.

13 Pilzarten im Kalender: vom Frühjahr bis zum Herbst

Die niedersächsische Kartierung der DGfM dokumentiert die 13 ausgewählten Arten. Dazu gehören Steinpilze, Pfifferlinge und Maronenröhrlinge ebenso wie Sommersteinpilze, Parasolpilze und Trompetenpfifferlinge. Das historische Großpilzwerk des NLWKN ergänzt den regionalen Hintergrund. Solche Nachweise belegen weder eine aktuelle Fruchtbildung noch eine gleichmäßige Verbreitung im ganzen Land.

Die Monate stammen aus den Artenführern

Der Kalender übernimmt die dort dokumentierten allgemeinen Zeiträume: etwa April bis November für Schopftintlinge, Mai bis September für Sommersteinpilze und Juli bis Oktober für Boletus edulis. Öffne den verlinkten Artenführer, um die Quellen und Unterschiede der Zeitangaben nachzulesen. Die Balken zeigen keine in Niedersachsen gemessene Saison und keine aktuelle Fundprognose.

Nachweise und Artenschutz getrennt betrachten

Schwarze Steinpilze sind hier als Beobachtungsart enthalten. Boletus aereus ist besonders geschützt und fällt nicht unter die Sammelausnahme des § 2 BArtSchV. Lass ihn stehen. Auch bei anderen Arten erlaubt ein Eintrag im Kalender noch keine Entnahme; die Regeln des jeweiligen Gebiets gelten zusätzlich.

Welche Mengen darfst du für dich sammeln?

§ 39 Absatz 3 BNatSchG erlaubt eine schonende Entnahme geringer Mengen für den persönlichen Bedarf an Stellen ohne Betretungsverbot. Eine feste Kilogrammzahl nennt diese Vorschrift nicht. Übertrage deshalb weder eine Faustregel noch die Sonderregel des Nationalparks Harz auf ganz Niedersachsen. Gebietsverbote und Artenschutz bleiben maßgeblich.

Besonders geschützte Arten haben eigene Regeln

Die Bundesartenschutzverordnung enthält für bestimmte Pilze eine Ausnahme für geringe Mengen zum eigenen Bedarf, darunter Boletus edulis und heimische Pfifferlinge. Diese Aufzählung erfasst nicht alle geschützten Arten. Sie hebt auch kein örtliches Sammelverbot auf.

Nationalpark Harz: die räumlich begrenzte Ausnahme kennen

Die Besucherregeln des Nationalparks fordern dazu auf, auf den gekennzeichneten Wegen zu bleiben und Pilze stehen zu lassen. Für den niedersächsischen Parkteil enthält das Nationalparkgesetz eine begrenzte Ausnahme: Anlage 5 Nummer 7 erlaubt vom 1. Juli bis zum 15. Oktober bis zu 1 kg Pilze je Person und Tag für den Eigenverzehr, ausschließlich auf drei dort beschriebenen Teilflächen. Felsen, Blockhalden und vermoorte Flächen dürfen dabei nicht betreten werden.

Vor der Tour die konkrete Fläche klären

Lies die vollständige Abgrenzung in der Anlage und beachte die Hinweise der Nationalparkverwaltung. Wenn du die Fläche nicht sicher zuordnen kannst, frage dort nach und lasse die Pilze bis zur Klärung stehen. Die Ausnahme gilt weder für den gesamten Nationalpark noch für den ganzen Harz. Ihr Zeitraum beschreibt eine rechtliche Erlaubnis, keine Pilzsaison.

Lüneburger Heide und Steinhuder Meer: Schutzgebiete beachten

Naturpark und Naturschutzgebiet sind unterschiedliche Gebietskategorien. Prüfe deshalb für deine Route den genauen Schutzstatus. Eine Erlaubnis in einem Teil der Landschaft lässt sich nicht auf eine darin liegende geschützte Fläche übertragen.

Im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide bleiben Pilze stehen

Das Merkblatt des Naturparks nennt für das Naturschutzgebiet ein Verbot, Pilze und Beeren zu sammeln, und verlangt, auf den Wegen zu bleiben. Diese Hinweise beziehen sich ausdrücklich auf das Naturschutzgebiet Lüneburger Heide. Verwechsle dessen Grenzen nicht mit dem größeren Naturpark oder der gesamten Heidelandschaft.

Am Steinhuder Meer gelten innerhalb der Landschaft verschiedene Regeln

Die Region Hannover erklärt, dass die Bezeichnung Naturpark allein die private Pilzsammlung nicht verbietet. Für die Naturschutzgebiete Totes Moor und Westufer Steinhuder Meer weist sie dagegen auf strenge Einschränkungen hin: Die Wege dürfen auch zum Pilzesammeln nicht verlassen werden. Prüfe die örtlichen Hinweise, bevor du deinen Korb mitnimmst.

Funde kennenlernen und eine Pilzberatung finden

Nutze die Artenführer, um Merkmale und Lebensräume zu vergleichen. Notiere bei deinen Wanderungen die Baumarten und beobachteten Pilze. So lernst du Unterschiede zwischen deinen eigenen Routen kennen, ohne aus einem einzelnen Fund eine Zusage für die nächste Tour abzuleiten.

Eine persönliche Untersuchung vereinbaren

Über das Verzeichnis der DGfM findest du Pilzsachverständige in deiner Nähe. Kläre die Erreichbarkeit vorab und lasse unsichere Funde persönlich prüfen, bevor du sie als Speisepilze verwendest. Die Beratung kann auch Fragen zur Bestimmung und zum Artenschutz klären; ein Kalender oder Artenfoto ersetzt sie nicht.

Häufige Fragen

Wann ist Pilzsaison in Niedersachsen?

Das hängt von der Art ab. Der Kalender zeigt 13 allgemeine Zeiträume aus den verlinkten Artenführern, etwa April bis November für Schopftintlinge und Juli bis Oktober für Boletus edulis. Das sind keine regionalen Messreihen und keine Vorhersagen für deine Wanderung.

Darf ich im Nationalpark Harz Pilze sammeln?

Grundsätzlich bleiben Pilze im Park stehen. Im niedersächsischen Teil gilt eine eng begrenzte Ausnahme nach Anlage 5 Nummer 7: drei bezeichnete Teilflächen, 1. Juli bis 15. Oktober, höchstens 1 kg Pilze je Person und Tag für den Eigenverzehr. Prüfe die vollständigen Bedingungen und Grenzen vor Ort.

Ist Pilzesammeln in der Lüneburger Heide erlaubt?

Im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide ist Pilzesammeln laut Besuchermerkblatt verboten. Die gesamte Heidelandschaft und der größere Naturpark sind damit nicht gleichzusetzen. Prüfe den Schutzstatus deiner konkreten Route.

Gilt überall in Niedersachsen eine Grenze von einem Kilogramm?

§ 39 Absatz 3 BNatSchG nennt geringe Mengen für den persönlichen Bedarf, ohne eine feste Kilogrammzahl festzulegen. Die begrenzte Ausnahme im Nationalpark Harz ist keine allgemeine Mengenregel für Niedersachsen. Beachte immer Artenschutz und örtliche Vorschriften.

Quellen

  1. [1]Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: Bundeswaldinventur 4, Waldregionen und Baumarten
  2. [2]DGfM, Pilze Deutschlands: regionale Kartierung Niedersachsen
  3. [3]NLWKN: Die Großpilze Niedersachsens und Bremens, Wöldecke 1998: historische Verbreitung und Ökologie
  4. [4]Bundesnaturschutzgesetz, § 39: geringe Mengen für den persönlichen Bedarf
  5. [5]Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1: besonders geschützte Pilze
  6. [6]Bundesartenschutzverordnung, § 2: Ausnahmen für bestimmte Pilzarten
  7. [7]Nationalpark Harz: Verhalten im Nationalpark
  8. [8]NPGHarzNI, §§ 6 und 7 sowie Anlage 5 Nr. 7: Gesetzestext bei Lexaris
  9. [9]Naturpark Lüneburger Heide: Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet (PDF)
  10. [10]Region Hannover, Naturpark Steinhuder Meer: Was beim Pilzesammeln erlaubt ist
  11. [11]Deutsche Gesellschaft für Mykologie: Pilzsachverständige finden

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