Regionaler Guide · Deutschland

Wo findet man Pilze in Nordrhein-Westfalen?

Nordrhein-Westfalen bietet kleine Laubwälder im Flachland ebenso wie große Waldgebiete in den Mittelgebirgen. Für eine Pilzwanderung lohnt sich ein genauer Blick auf Baumarten, Jahreszeit und Schutzstatus. Dieser Ratgeber ordnet Waldlandschaften im Sauerland, im Teutoburger Wald und in der Eifel ein. Der Kalender verlinkt dokumentierte Arten von der Speisemorchel bis zum Maronenröhrling. Dazu erfährst du, welche Flächen du betreten darfst und warum ein Pilzfund noch keine Sammelerlaubnis bedeutet.

Buchenwald im Bocketal bei Brochterbeck im Teutoburger Wald

Buchenwald im Bocketal bei Brochterbeck im Teutoburger Wald · Foto: Fabian Wilske · CC BY-SA 3.0 (Bildausschnitt)

Pilzsaison in Nordrhein-Westfalen: Orientierung nach Art

Allgemeine Zeiträume aus den verlinkten Artenführern, keine regional gemessenen Saisonfenster oder aktuellen Fundprognosen. Dort findest du die Quellen und Hinweise zum Artenschutz. Ein Kalendereintrag bedeutet keine Sammelfreigabe.

SaisonzeitraumAußerhalb des angegebenen Zeitraums

Waldlandschaften zwischen Sauerland, Teutoburger Wald und Eifel

Nach der Landeswaldinventur überwiegen in NRW Laubbäume, besonders Buchen und Eichen. Das Landwirtschaftsministerium unterscheidet große, zusammenhängende Wälder in den Mittelgebirgen von kleineren, verstreuten Wäldern im Flachland. Nutze diese Einordnung als Ausgangspunkt und schaue auf die tatsächlichen Bestände entlang deiner Route.

Arnsberger Wald: Hänge und Bachtäler

Zwischen Möhne und Ruhr beschreibt das Naturparkportal Buchen und Fichten an den Hängen sowie Erlen- und Eichenwälder an Bächen. Es erläutert auch den Umbau von Fichtenbeständen zu Laubwald. Das vorgestellte Gebiet ist ein Naturschutzgebiet: Beobachte die verschiedenen Lebensräume von den ausgewiesenen Wegen aus und prüfe die örtlichen Regeln, bevor du eine Sammeltour planst.

Östlicher Teutoburger Wald: Buchen auf Kalk

Das NRW-Fachinformationssystem beschreibt den östlichen Teutoburger Wald als großen Laubwaldkomplex auf einem Kalkzug. Waldmeister-Buchenwälder prägen viele Bereiche; daneben kommen unter anderem Hainsimsen-Buchenwälder vor. Die Angaben betreffen das bezeichnete FFH-Gebiet. Sie belegen weder einen bestimmten Pilzfund noch freien Zugang zu jeder Fläche.

Eifel: Landschaft und Nationalpark unterscheiden

Die Nationalparkverordnung nennt Buchenmischwälder auf überwiegend saurem Ausgangsgestein als charakteristischen Lebensraum. Der Nationalpark ist aber nur ein Teil der Eifel. Für einen Besuch gelten dort besondere Wege- und Entnahmeregeln, die weiter unten erläutert werden.

Pilzkalender für NRW: die Arten im Jahreslauf

Die Auswahl im Kalender beruht auf den öffentlichen Artnachweisen der regionalen DGfM-Kartierung für Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören Speisemorcheln, Steinpilze, Pfifferlinge und Maronenröhrlinge. Die Nachweise beschreiben dokumentierte Vorkommen im Land; sie sagen nicht, welche Pilze heute in deinem Wald stehen.

Saisonzeiten der einzelnen Arten unterscheiden

Die verlinkten Artenführer dokumentieren beispielsweise April und Mai für Speisemorcheln, Mai bis September für Sommersteinpilze sowie Juni bis November für Maronenröhrlinge. Der Kalender übernimmt genau diese allgemeinen Zeiträume samt ihrer Grenzen. Er ist keine regionale Messreihe und zeigt keine für NRW berechneten Höhepunkte der Saison.

Geschützte Pilze beobachten

Schwarze Steinpilze und Märzschnecklinge sind als Beobachtungsarten enthalten. Boletus aereus und Hygrophorus marzuolus sind besonders geschützt und fallen nicht unter die Sammelausnahme des § 2 BArtSchV. Lass solche Funde stehen. Gerade ein einzelner regionaler Nachweis wie beim Märzschneckling bedeutet keine weite Verbreitung. Die Artseiten erläutern die Schutzregeln; ein farbig markierter Monat im Kalender gibt einen Pilz nicht zur Entnahme frei.

Welche Waldflächen darfst du in NRW betreten?

§ 2 des Landesforstgesetzes erlaubt grundsätzlich das Betreten des Waldes zur Erholung, soweit andere Regeln nicht entgegenstehen. § 3 nimmt bestimmte Flächen davon aus. Dazu gehören Forstkulturen und Forstdickungen, Saatkämpe und Pflanzgärten sowie ordnungsgemäß gesperrte Bereiche und Flächen, auf denen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird.

Junge Bestände und Arbeitsbereiche aussparen

Gehe für einen möglichen Fund nicht zwischen junge Pflanzreihen oder in eine dichte Verjüngungsfläche. Auch ein vertrauter Weg kann von einer Sperrung betroffen sein. Beachte Schilder und Absperrungen und ändere bei Bedarf deine Route. Das allgemeine Betretungsrecht ersetzt keine Prüfung der konkreten Fläche.

Kleine Mengen für den eigenen Bedarf: die Sammelregeln

§ 39 Absatz 3 BNatSchG erlaubt, Pilze an Stellen ohne Betretungsverbot schonend in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf zu entnehmen. Diese Vorschrift nennt keine feste Kilogrammzahl. Eine pauschale Ein- oder Zwei-Kilo-Regel lässt sich daraus nicht ableiten. Weitergehende Schutzvorschriften und örtliche Verbote bleiben gültig.

Artenschutz zusätzlich prüfen

Für bestimmte besonders geschützte Pilze enthält § 2 BArtSchV eine begrenzte Ausnahme, darunter Boletus edulis, heimische Pfifferlinge und Morcheln. Auch hier geht es um geringe Mengen zum eigenen Bedarf. Diese Ausnahme gilt nur für die aufgeführten Arten und erlaubt kein Sammeln in einem Gebiet, das die Entnahme verbietet.

Im Nationalpark Eifel bleiben Pilze stehen

Die Nationalparkverwaltung weist Besucher ausdrücklich auf das Sammelverbot hin. Die Verordnung untersagt die Entnahme von Pilzen und beschränkt das Betreten auf öffentliche Straßen sowie gekennzeichnete Wege und Plätze. Plane hier eine Wanderung zum Beobachten und Fotografieren vom Weg aus. Die persönliche Bedarfsmenge aus dem allgemeinen Naturschutzrecht hebt diese Vorgaben nicht auf.

Alte Sammeltipps sind keine heutige Freigabe

Ältere Planunterlagen nennen eng begrenzte Regelungen für Anwohnende mit jährlichem Sammelschein. Daraus folgt keine allgemeine Sammelerlaubnis für Besucher. Orientiere dich an den aktuellen Hinweisen der Nationalparkverwaltung und kläre Sonderfälle direkt dort. Übertrage auch Regeln anderer Nationalparks nicht auf die Eifel.

Deine Route vorbereiten und Funde prüfen lassen

Waldinfo.NRW hilft dir, Waldflächen, Wege und Schutzgebiete vor einer Tour einzuordnen. Vergleiche die Kartenebenen mit den Informationen der zuständigen Forst- oder Naturschutzverwaltung und der Beschilderung vor Ort. Eine Kartendarstellung beschreibt eine Fläche, bestätigt aber weder heutige Zugänglichkeit noch Pilzwachstum.

Pilzberatung vorab organisieren

Über die DGfM kannst du Pilzsachverständige in deiner Nähe finden. Vereinbare bei unsicheren Funden eine persönliche Begutachtung, bevor du sie als Speisepilze verwendest. Die Artenführer unterstützen dich beim Lernen und Vergleichen; ein Kalender, ein Foto oder die Ähnlichkeit mit einem früheren Fund genügt nicht zur Freigabe.

Häufige Fragen

Wann ist Pilzsaison in Nordrhein-Westfalen?

Das hängt von der Art ab. Die Artenführer nennen etwa April und Mai für Speisemorcheln, Mai bis September für Sommersteinpilze und Juli bis Oktober für Boletus edulis. Der Kalender übernimmt allgemeine Saisonzeiten der einzelnen Arten; er ist keine aktuelle Vorhersage für NRW.

Darf ich im Nationalpark Eifel Pilze sammeln?

Für Besucher gilt das Sammelverbot der Nationalparkverwaltung. Bleibe auf den öffentlichen Straßen sowie gekennzeichneten Wegen und Plätzen und lasse die Pilze stehen. Ältere Hinweise zu örtlichen Sonderregelungen für Anwohnende sind keine allgemeine Freigabe.

Gibt es eine feste Kilogrammgrenze für NRW?

§ 39 Absatz 3 BNatSchG nennt geringe Mengen für den persönlichen Bedarf, ohne eine feste Kilogrammzahl festzulegen. Entscheidend sind zusätzlich Artenschutz, Zugang und die Regeln des jeweiligen Gebiets.

Darf ich zwischen jungen Bäumen nach Pilzen suchen?

Forstkulturen und Forstdickungen sind nach § 3 LFoG NRW vom allgemeinen Betretungsrecht ausgenommen. Das gilt auch für Saatkämpe, Pflanzgärten, ordnungsgemäß gesperrte Flächen und Bereiche laufender Holzernte. Wähle eine zugängliche Route.

Quellen

  1. [1]Landwirtschaftsministerium NRW: Waldlandschaften und Ergebnisse der Landeswaldinventur 2022
  2. [2]Naturparkportal Sauerland-Rothaargebirge: Naturschatz Arnsberger Wald
  3. [3]Natura 2000 NRW: Östlicher Teutoburger Wald, Lebensräume im FFH-Gebiet DE-4017-301
  4. [4]DGfM, Pilze Deutschlands: regionale Kartierung Nordrhein-Westfalen
  5. [5]Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen: §§ 2 bis 4, Betretungsrecht und Einschränkungen
  6. [6]Bundesnaturschutzgesetz, § 39: geringe Mengen für den persönlichen Bedarf
  7. [7]Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1: besonders geschützte Pilze
  8. [8]Bundesartenschutzverordnung, § 2: Ausnahmen für bestimmte Pilzarten
  9. [9]Nationalpark Eifel: Hinweise zum Pilzsammelverbot für Besucher
  10. [10]RECHT.NRW: Nationalparkverordnung Eifel, insbesondere §§ 14 bis 17 (PDF)
  11. [11]Nationalpark Eifel: Nationalparkplan, Band 1, S. 48: ältere Regelungen für Anwohnende (PDF)
  12. [12]Waldinfo.NRW: Waldwege, Schutzgebiete und Kartenfunktionen (PDF)
  13. [13]Deutsche Gesellschaft für Mykologie: Pilzsachverständige finden

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Lerne Speisemorcheln, Steinpilze, Pfifferlinge und Maronenröhrlinge in den Artenführern kennen.

Zu den Artenführern

Artenführer

Pilze in Nordrhein-Westfalen

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