Pilzsaison im Saarland: Orientierung nach Art
Allgemeine Zeiträume aus den verlinkten Artenführern, keine regional gemessenen Saisonfenster oder aktuellen Fundprognosen. Dort findest du die Quellen und Hinweise zum Artenschutz. Ein Kalendereintrag bedeutet keine Sammelfreigabe.
Bliesgau, Saarkohlenwald und Hochwald kennenlernen
Die Landschaftsnamen helfen bei der Planung, doch selbst innerhalb eines Waldgebiets wechseln Untergrund, Baumarten und Feuchtigkeit. Die folgenden Beispiele zeigen solche Unterschiede. Die Schutzgrenzen und Sammelregeln der einzelnen Flächen findest du weiter unten.
Bliesgau und Kirkeler Wald: Kalk und Buntsandstein
Im Süden der Biosphäre Bliesgau prägen Muschelkalk, Wiesen und Streuobst die Landschaft. Weiter nördlich liegen die geschlossenen Waldgebiete um St. Ingbert und Kirkel auf Buntsandstein. Kleinräumig kommen warme, trockene Orchideen-Buchenwälder an südlichen Kalkhängen hinzu. Vergleiche deshalb entlang deiner Route den Baumbestand und den Boden: Ein trockener Kalkhang bietet andere Bedingungen als eine schattige Waldsenke. Die Kernzonen bleiben Orte zum Beobachten.
Saarkohlenwald: ein Wald auf dem Weg zur Wildnis
Im Urwald vor den Toren der Stadt können sich Buchenmischwälder seit dem Ende der regulären Holznutzung weitgehend frei entwickeln. Alte Stämme, abgestorbene Äste und liegendes Holz bieten vielen Pilzen Lebensraum; Bäche und Weiher ergänzen das Mosaik. Plane hier Zeit zum genauen Hinsehen ein. Der Projektname bezeichnet einen sich entwickelnden Wald bei Saarbrücken, keinen seit jeher unberührten Urwald.
Hunsrück-Hochwald: ein gemeinsamer Nationalpark zweier Länder
Der Nationalpark liegt in Rheinland-Pfalz und im Saarland; auf saarländischer Seite gehören Flächen der Gemeinden Nohfelden und Nonnweiler dazu. Buchenwälder und Moore gehören zu den im Staatsvertrag hervorgehobenen Lebensräumen des Hunsrücks. Unterscheide bei der Tourenplanung den größeren Naturpark Saar-Hunsrück vom darin liegenden Nationalpark: Für den Nationalpark gelten eigene Regeln zur Entnahme von Pilzen.
13 Arten im Pilzkalender für das Saarland
Die regionale DGfM-Kartierung dokumentiert unter anderem Steinpilze, Pfifferlinge und Maronenröhrlinge für das Saarland. Der Kalender übernimmt Arten mit passenden regionalen Nachweisen. Für Speisemorcheln (Morchella esculenta s. str.), Semmelstoppelpilze (Hydnum repandum s. str.) und Märzschnecklinge reicht die geprüfte öffentliche Beleglage für diese Auswahl nicht aus. Das bedeutet nicht, dass diese Arten im Saarland fehlen. Auch ein Landesnachweis sagt weder etwas über die heutige Häufigkeit noch über einen Fund an deinem Wanderweg aus.
Die Monate stammen aus den Artenführern
Für Sommersteinpilze nennen die verlinkten Artenführer Mai bis September, für Boletus edulis Juli bis Oktober und für Trompetenpfifferlinge August bis November. Diese allgemeinen Zeitfenster werden unverändert übernommen. Sie sind keine regional berechneten Saisonhöhepunkte und keine aktuelle Vorhersage. Über den Artnamen gelangst du zu Merkmalen, Lebensräumen und Quellen der jeweiligen Art.
Geschützte Arten am Standort lassen
Der im Kalender aufgeführte Schwarze Steinpilz dient ausschließlich der Beobachtung. Für Boletus aereus enthält § 2 BArtSchV keine Ausnahme zur persönlichen Sammlung. Das gilt auch für den hier nicht aufgenommenen Märzschneckling (Hygrophorus marzuolus). Ein passender Monat und ein regionaler Nachweis sind keine Sammelerlaubnis.
Wie viel darfst du sammeln? Kleine Mengen für den Eigenbedarf
§ 39 Absatz 3 BNatSchG erlaubt die schonende Entnahme geringer Mengen für den persönlichen Bedarf an Stellen ohne Betretungsverbot. Einen festen Kilogrammwert nennt die Vorschrift nicht. Auch die saarländische Besucherinformation zur Handstraußregelung bleibt bei kleinen privaten Mengen. Nimm nur mit, was du für dich verwenden kannst, und prüfe zusätzlich die Artenschutz- und Gebietsregeln.
Artenschutz und Gebietsschutz gelten nebeneinander
Die Bundesartenschutzverordnung erlaubt für bestimmte besonders geschützte Pilze geringe Mengen für den eigenen Bedarf, darunter Boletus edulis, heimische Pfifferlinge und Morcheln. Diese Ausnahme gilt nicht für alle geschützten Pilze und hebt örtliche Entnahmeverbote nicht auf. Die Handstraußregelung deckt keine gewerbliche Sammlung ab. Größere oder zum Verkauf bestimmte Entnahmen erfordern eine gesonderte Prüfung der Genehmigungen und Eigentumsrechte.
Waldzugang und sichere Wege für deine Pilztour
Nach § 25 des saarländischen Landeswaldgesetzes darfst du den Wald zur naturverträglichen Erholung grundsätzlich auf eigene Gefahr betreten. Für Fußgänger enthält diese Grundregel keine allgemeine Bindung an Waldwege. Örtliche Schutzvorschriften und Sperrungen können den Zugang jedoch einschränken.
Forstkulturen und Arbeitsflächen respektieren
Gesperrte Waldflächen und Wege, Forstkulturen, Pflanzgärten sowie forst- und jagdwirtschaftliche Einrichtungen darfst du nur mit Zustimmung des Waldbesitzers betreten. Das gilt auch für Flächen, auf denen Holz eingeschlagen oder aufgearbeitet wird. Gehe Absperrungen nicht aus dem Weg, indem du durch den Bestand läufst; wähle eine andere Route.
Totholz beobachten, Wetter und Schäden ernst nehmen
Das Land weist auf abgestorbene und geschwächte Bäume sowie auf Astabbrüche nach Trockenjahren hin. Auch an Wegen können Gefahren entstehen. Meide bei Sturm, starkem Wind oder Starkregen den Wald und umgehe erkennbar stark geschädigte Bestände. Ein interessanter Pilz an einem hängenden Ast ist kein Grund, unter diesen zu treten.
Schutzgebiete: Die genaue Zone entscheidet
Eine Biosphäre, ein Naturschutzgebiet und ein Nationalpark haben unterschiedliche Regelungen. Im Saarland lohnt sich sogar innerhalb desselben Schutzgebiets der Blick auf die Zonierung. Vergleiche deine Route mit den amtlichen Karten und lies die Regelung für die tatsächlich betretene Fläche.
Bliesgau: Kernzone und Pflegezone Taubental unterscheiden
In den Kernzonen verbietet § 4 der Biosphärenverordnung die Entnahme von Pflanzen und das Betreten außerhalb der Wege. Bei einer gewöhnlichen Pilzwanderung bleiben die Fruchtkörper dort stehen. Für die Pflegezone Taubental enthält § 9 Absatz 2 dagegen eine ausdrückliche Ausnahme: Erholung und schonende Entnahme geringer persönlicher Mengen nicht besonders geschützter Pilzarten sind unter Wahrung des Schutzzwecks auch abseits der Wege möglich. Diese Ausnahme gehört zur Pflegezone, nicht zur benachbarten Kernzone Taubental. Für andere Pflegezonen sind die jeweils einschlägigen Schutzverordnungen zu prüfen.
Urwald im Saarkohlenwald: eine begrenzte Sammelausnahme
Der Urwald ist Zone 1 des Naturschutzgebiets Saarkohlenwald. Dessen Verordnung erlaubt in § 3 Absatz 1 Nummer 10 das Betreten des Waldes außerhalb bestehender Wege zur Erholung und zur schonenden Entnahme kleiner persönlicher Mengen nicht besonders geschützter Pilzarten. Die ehemalige Naturwaldzelle Hölzerbachtal, Zone 2, ist davon ausgenommen. Die Regel ist daher weder eine Freigabe für jede Art noch für jede Zone. Übertrage sie auch nicht auf andere Naturschutzgebiete.
Nationalpark Hunsrück-Hochwald: freigegebene Flächen klären
§ 14 Absatz 2 Nummer 5 des Staatsvertrags erlaubt geringe Mengen für den persönlichen Bedarf ausschließlich auf den im Nationalparkplan vorgesehenen Flächen. Die offizielle FAQ nennt außerdem die Bedingung, dass am Sammelort kein Wegegebot gilt. Frage vor einer Sammeltour bei einer Nationalpark-Infostelle nach den konkret freigegebenen Bereichen und beachte Sperrungen. Aus der allgemeinen Zugänglichkeit des Parks folgt kein Sammelrecht auf seiner gesamten Fläche.
Route prüfen und unsichere Funde bestimmen lassen
Das Schutzgebietskataster des Landes zeigt die Grenzen der Naturschutzgebiete, der Biosphäre Bliesgau, der Naturwaldzellen und des Urwalds. Nutze zusätzlich die Karten der jeweiligen Verordnung: Gerade im Taubental oder Saarkohlenwald kann ein kurzer Weg in eine anders geregelte Zone führen. Für den Nationalpark helfen die Infostellen bei Fragen zum Sammeln.
Persönliche Pilzberatung vor dem Verzehr
Über das DGfM-Verzeichnis findest du geprüfte Pilzsachverständige und kannst eine persönliche Begutachtung vereinbaren. Kläre den Termin vorher und verzehre unsichere Funde erst nach fachkundiger Bestimmung. Ein Foto, ein Kalendermonat oder ein Fundnachweis aus dem Saarland bestätigt nicht die Art deines eigenen Fundes.
Häufige Fragen
Wann ist Pilzsaison im Saarland?
Die Saison hängt von der Art ab. Unsere Artenführer nennen für Sommersteinpilze Mai bis September, für Boletus edulis Juli bis Oktober und für Trompetenpfifferlinge August bis November. Der Kalender übernimmt solche allgemeinen Zeitfenster für regional dokumentierte Arten; er sagt keine aktuellen Funde voraus.
Wie viele Pilze darf ich im Saarland sammeln?
§ 39 Absatz 3 BNatSchG erlaubt geringe Mengen für den persönlichen Bedarf an Stellen ohne Betretungsverbot. Ein landesweit pauschaler Kilogrammwert ergibt sich daraus nicht. Artenschutz, Schutzgebietsregeln und örtliche Sperren gelten zusätzlich; die private Sammelausnahme ist keine Erlaubnis für den Verkauf.
Darf ich in der Biosphäre Bliesgau Pilze sammeln?
Entscheidend ist die Zone. In den Kernzonen bleiben die Pilze stehen und du bleibst auf den Wegen. Für die Pflegezone Taubental gibt es eine begrenzte Ausnahme für kleine persönliche Mengen nicht besonders geschützter Arten, wenn der Schutzzweck gewahrt bleibt. Diese Ausnahme gilt nicht für die Kernzone Taubental. Prüfe auch in den übrigen Pflegezonen die jeweilige Schutzverordnung.
Darf ich im Urwald vor den Toren der Stadt Pilze sammeln?
Die Verordnung des Naturschutzgebiets Saarkohlenwald enthält eine begrenzte Erlaubnis für die schonende Entnahme kleiner persönlicher Mengen nicht besonders geschützter Pilzarten, auch außerhalb der Wege. Der Urwald ist Zone 1; Zone 2, die ehemalige Naturwaldzelle Hölzerbachtal, ist von dieser Ausnahme ausgenommen. Beachte die genaue Gebietsgrenze, weitere Schutzregeln und Sperrungen.
Quellen
- [1]Biosphärenzweckverband Bliesgau: Natur und Landschaft, Muschelkalk und Buntsandstein
- [2]Biosphärenzweckverband Bliesgau: Orchideen-Buchenwald an warmen Kalkhängen
- [3]NABU Saarland und Urwald-Partner: Urwald vor den Toren der Stadt, Waldentwicklung und Lebensräume
- [4]DGfM, Pilze Deutschlands: regionale Kartierung Saarland
- [5]Bundesnaturschutzgesetz, § 39: geringe Mengen für den persönlichen Bedarf
- [6]Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1: besonders geschützte Pilze
- [7]Bundesartenschutzverordnung, § 2: Ausnahmen für bestimmte Pilzarten
- [8]Saarländisches Umweltministerium: Respekt im Wald, naturverträglich ernten
- [9]Bürgerservice Saarland: amtlicher Zugang zum Landeswaldgesetz
- [10]Landeswaldgesetz Saarland, §§ 25 bis 26: nichtamtliche Wiedergabe bei Umwelt-online
- [11]Saarländisches Umweltministerium: Wald im Wandel durch Trockenjahre, Gefahren und Verhalten
- [12]Land Saarland: Verordnung Biosphäre Bliesgau, Kernzonen und Pflegezone Taubental, §§ 4 bis 9 (PDF)
- [13]Land Saarland: Verordnung Naturschutzgebiet Saarkohlenwald mit Änderung, insbesondere § 3 Absatz 1 Nummer 10 (PDF)
- [14]Rheinland-Pfalz und Saarland: Staatsvertrag Nationalpark Hunsrück-Hochwald, §§ 6, 9 und 14 (PDF)
- [15]Nationalpark Hunsrück-Hochwald: offizielle Hinweise zum Sammeln von Pilzen und Beeren
- [16]Geoportal Saarland: Schutzgebietskataster und Abgrenzungen der Schutzflächen
- [17]Deutsche Gesellschaft für Mykologie: Pilzsachverständige finden

