Pilzsaison in Bremen: Orientierung nach Art
Allgemeine Zeiträume aus den verlinkten Artenführern, keine regional gemessenen Saisonfenster oder aktuellen Fundprognosen. Dort findest du die Quellen und Hinweise zum Artenschutz. Ein Kalendereintrag bedeutet keine Sammelfreigabe.
Stadtwald, Schönebeck und Surheide: drei unterschiedliche Landschaften
Auch kleine Waldflächen lassen sich aufmerksam erkunden. Vergleiche trockene und nasse Bereiche, lebende Bäume und Totholz entlang erlaubter Wege. Die folgenden Beispiele zeigen Lebensräume und Möglichkeiten zur Naturbeobachtung. Ob du dort etwas mitnehmen darfst, hängt zusätzlich vom Schutzstatus, der Parkordnung und den örtlichen Hinweisen ab.
Bürgerpark und Stadtwald: Naturbeobachtung mitten in Bremen
Der Stadtwald schließt nördlich an den Bürgerpark an. Beide gehören zum Bremer Naherholungsangebot; Wege und die zugänglichen Grünflächen ermöglichen kurze Ausflüge. Für die Pilzbeobachtung lohnt es sich, auf Baumarten, Laubstreu und Holz am Wegrand zu achten. Der Name Stadtwald allein macht aus einer Parkanlage jedoch keinen frei nutzbaren Sammelwald. Die gemeinsame Parkordnung regelt, welche Flächen Besucher betreten dürfen.
Bremen-Schönebeck: kleiner Wald im Tal der Aue
Die Ökologiestation Bremen beschreibt ihr Gelände mit naturnahem Wald an den Hängen der Aue, Feuchtwiesen, Streuobstwiese, Bach und Teichen. Ihr Naturerlebnispfad eignet sich dazu, diese Übergänge kennenzulernen. Plane einen Besuch zu den aktuell veröffentlichten Öffnungszeiten und halte dich an die Besucherhinweise. Der Lernort ist hier ein Beispiel für Lebensraumbeobachtung; daraus folgt keine Freigabe zum Sammeln.
Bremerhaven: Surheide-Süd und Ahnthammsmoor
Die Stadt Bremerhaven beschreibt hier ein Mosaik aus Eichen-Birkenwäldern, feuchteren Gehölzen, Heide und Moorresten. Das amtliche Faltblatt erläutert den Wechsel von trockener Geest zu nassen Niederungen mit Erlen, Moorbirken und Weiden. Das Landschaftsschutzgebiet umgibt das deutlich kleinere Naturschutzgebiet Düllhamm. Dessen Grenze ist entscheidend: Das Düllhamm darf bei einer gewöhnlichen Tour überhaupt nicht betreten werden.
9 Arten im Pilzkalender für Bremen
Die DGfM-Kartierung führt eigene Funddaten für das Land Bremen. Steinpilze, Pfifferlinge und Maronenröhrlinge sind dort dokumentiert. Der Kalender enthält 9 Arten unserer deutschen Artenführer mit taxonomisch passenden Landesnachweisen. Für Speisemorcheln und Semmelstoppelpilze im engeren Sinn sowie weitere Arten reicht die geprüfte Datenlage zur Aufnahme nicht aus. Totentrompeten sind mit einem einzelnen öffentlichen Datensatz belegt. Kleine Datenbestände sind keine Aussage über die heutige Häufigkeit: Ein Nachweis im Land bestätigt weder einen Fund an deinem Wanderweg noch eine aktuelle Erntemöglichkeit.
Allgemeine Monate, keine örtliche Vorhersage
Die Monatsfenster stammen unverändert aus den verlinkten Artenführern: Sommersteinpilze werden dort von Mai bis September, Steinpilze der Art Boletus edulis von Juli bis Oktober eingeordnet. Wetter und Standort können die Fruchtbildung verschieben. Arten ohne ausreichenden Beleg für das geprüfte Taxon werden nicht in den Kalender aufgenommen; das beweist kein biologisches Fehlen im Land Bremen.
Geschützte Arten stehen lassen
Schwarze Steinpilze und Märzschnecklinge sind besonders geschützt und fallen nicht unter die persönliche Sammelausnahme des § 2 BArtSchV. Lass Boletus aereus und Hygrophorus marzuolus daher am Standort. Auch bei anderen Arten ersetzt ein Kalendereintrag nicht die Prüfung von Artenschutz, Zugang und örtlichen Entnahmeverboten.
Wie viele Pilze darfst du in Bremen sammeln?
§ 39 Absatz 3 BNatSchG erlaubt die schonende Entnahme geringer Mengen für den persönlichen Bedarf an Stellen ohne Betretungsverbot. Eine allgemeine Kilogrammzahl nennt diese Vorschrift nicht. Sammle nur eine kleine Menge für dich und prüfe zuerst, ob die konkrete Fläche zugänglich ist und ob dort zusätzliche Schutz- oder Nutzungsregeln gelten.
Artenschutz und Flächenschutz gelten nebeneinander
§ 2 BArtSchV enthält für bestimmte besonders geschützte Pilze eine Ausnahme für geringe Mengen zum eigenen Bedarf, unter anderem für Boletus edulis, heimische Pfifferlinge und Morcheln. Diese Ausnahme hebt keine Schutzgebietsverbote auf. Eine kleine private Sammlung ist deshalb nur möglich, wenn auch die Regeln des jeweiligen Ortes eingehalten werden.
Waldzugang und Parkordnung auseinanderhalten
§ 13 BremWaldG erlaubt grundsätzlich das Betreten des Waldes zur Erholung, soweit andere Vorschriften nicht entgegenstehen. Öffentliche Grünanlagen zählen nach § 2 Absatz 2 jedoch nicht als Wald im Sinne dieses Gesetzes. Für sie greifen unter anderem § 29 BremNatG und die örtlichen Nutzungsregeln. Prüfe deshalb die Art der Fläche, statt allein vom Namen auf ein Zugangs- oder Sammelrecht zu schließen.
Im Bürgerpark und Stadtwald gelten die Besucherregeln
Die gemeinsame Parkordnung bittet darum, Wege und freigegebene Wiesen zu nutzen; Anpflanzungen und Naturwiesen dürfen nicht betreten werden. Hunde gehören an die Leine. Die Ordnung enthält keine ausdrückliche allgemeine Pilzsammelfreigabe. Bei Unklarheiten zur Nutzung einer Fläche hilft die Parkverwaltung weiter. Beschädige weder Gehölze noch die übrige Anlage.
Sperren, Waldbrandgefahr und Hunde berücksichtigen
Beachte gesperrte Bereiche und Arbeiten im Wald. § 13 BremWaldG untersagt Feuer und Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober; bei hoher Waldbrandgefahr sind zusätzliche Zugangsbeschränkungen möglich. Das Feldordnungsgesetz schreibt für gewöhnliche Spaziergänge mit Hund in der freien Landschaft vom 15. März bis 15. Juli eine Leine vor; ausgewiesene Hundeauslaufgebiete sind ausgenommen. In Parks und Schutzgebieten können unabhängig davon weitere Leinenregeln gelten.
Düllhamm: nicht betreten, auch nicht zum Pilzesuchen
§ 4 Absatz 2 Nummer 1 der Düllhamm-Verordnung verbietet bereits das Betreten des Naturschutzgebiets. Die Ausnahmen in § 5 betreffen bestimmte Pflege- und Nutzungsmaßnahmen, keine gewöhnliche Pilzwanderung. Plane deine Route deshalb außerhalb des Gebiets und beobachte die Landschaft von dort, wo der Zugang erlaubt ist. Das Titelbild zeigt das Schutzgebiet, aber keinen freigegebenen Sammelplatz.
Die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet zählt
Das umliegende Landschaftsschutzgebiet Surheide-Süd/Ahnthammsmoor hat eine eigene Verordnung. Sie sieht Erholung auf geeigneten Wegen und Flächen vor und schützt unter anderem Gehölze und Gewässer; Hunde dürfen dort nicht frei laufen. Übertrage weder dessen Regeln auf das Düllhamm noch umgekehrt. Nutze die amtlichen Schutzgebietskarten, beachte die Beschilderung und prüfe die konkrete Fläche vor einer Entnahme.
Deine Tour planen und Funde bestimmen lassen
Beginne mit einer kurzen Route, deren Zugang du geprüft hast. Das Naturschutzinformationssystem des Landes hilft dir, Schutzflächen in Bremen und Bremerhaven zu erkennen; die zugehörigen Verordnungen erläutern die Regeln. Beim Naturerlebnispfad in Schönebeck gehören die aktuellen Besucherinformationen zur Vorbereitung. Liegt ein Teil deiner Strecke in Niedersachsen, brauchst du zusätzlich die dortigen Hinweise.
Eine persönliche Beratung ergänzt die Artenführer
Über das DGfM-Verzeichnis findest du Pilzsachverständige. Vereinbare einen Termin, bevor du mit Funden zur Begutachtung kommst. Verwende unsichere Funde erst nach fachkundiger Bestimmung als Speisepilze. Weder ein Kalendereintrag noch ein Foto oder ein historischer Landesnachweis bestätigt die Art eines einzelnen Pilzes.
Häufige Fragen
Gilt dieser Ratgeber auch für Bremerhaven?
Ja. Der Ratgeber behandelt das Land Bremen mit den Städten Bremen und Bremerhaven. Surheide-Süd/Ahnthammsmoor und das nicht zugängliche Naturschutzgebiet Düllhamm liegen in Bremerhaven. Wälder jenseits der Landesgrenze gehören zu Niedersachsen und unterliegen dessen zusätzlichen Regeln.
Wann ist Pilzsaison in Bremen?
Die Saison hängt von der Art ab. Die verlinkten Artenführer nennen für Sommersteinpilze Mai bis September und für Boletus edulis Juli bis Oktober. Der Kalender übernimmt allgemeine Zeitfenster für regional dokumentierte Arten; er berechnet keine aktuelle Fruchtbildung für Bremen oder Bremerhaven.
Gibt es in Bremen eine feste Kilogrammgrenze?
§ 39 Absatz 3 BNatSchG nennt geringe Mengen für den persönlichen Bedarf, ohne eine feste Kilogrammzahl festzulegen. Zugang, örtliche Regeln und Artenschutz müssen zusätzlich stimmen. Die Ausnahme des § 2 BArtSchV gilt nur für bestimmte geschützte Arten und hebt keine Schutzgebietsverbote auf.
Darf ich im Düllhamm auf Wegen nach Pilzen suchen?
Nein. Die Düllhamm-Verordnung verbietet für gewöhnliche Besucher bereits das Betreten des Naturschutzgebiets. Eine allgemeine Ausnahme für Spaziergänge auf Wegen oder zum privaten Pilzesammeln ist nicht vorgesehen. Plane deine Route außerhalb der Schutzgebietsgrenze.
Quellen
- [1]Bremen.de: Stadtwald als Naherholungsgebiet am Bürgerpark
- [2]Ökologiestation Bremen: Wald, Aue und Naturerlebnispfad in Schönebeck
- [3]Stadt Bremerhaven: Landschaftsschutzgebiet Surheide-Süd/Ahnthammsmoor
- [4]Land Bremen und Stadt Bremerhaven: Düllhamm und Surheide, Landschaft und Karte, Faltblatt 2008 (PDF)
- [5]DGfM, Pilze Deutschlands: regionale Kartierung Bremen
- [6]Bundesnaturschutzgesetz, § 39: geringe Mengen für den persönlichen Bedarf
- [7]Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1: besonders geschützte Pilze
- [8]Bundesartenschutzverordnung, § 2: Ausnahmen für bestimmte Pilzarten
- [9]Transparenzportal Bremen: Bremisches Waldgesetz, insbesondere §§ 2 und 13
- [10]Transparenzportal Bremen: BremNatG, § 29, öffentliche Grünanlagen, Fassung ab 30. Juni 2025
- [11]Bürgerparkverein: Parkordnung für Bürgerpark und Stadtwald, August 2025 (PDF)
- [12]Transparenzportal Bremen: Feldordnungsgesetz, insbesondere § 7 Nummer 2, Fassung ab 30. Juni 2025
- [13]Transparenzportal Bremen: Naturschutzgebiet Düllhamm, §§ 4 und 5, Fassung ab 30. Juni 2025
- [14]Transparenzportal Bremen: Landschaftsschutzgebiet Surheide-Süd/Ahnthammsmoor, §§ 3 bis 5, Fassung ab 30. Juni 2025
- [15]Land Bremen: Schutzgebiete, Verordnungen und Naturschutzinformationssystem
- [16]Deutsche Gesellschaft für Mykologie: Pilzsachverständige finden

