Pilzsaison in Berlin: Orientierung nach Art
Allgemeine Zeiträume aus den verlinkten Artenführern, keine regional gemessenen Saisonfenster oder aktuellen Fundprognosen. Dort findest du die Quellen und Hinweise zum Artenschutz. Ein Kalendereintrag bedeutet keine Sammelfreigabe.
Grunewald, Tegeler Forst und Müggelberge kennenlernen
Die Berliner Forsten entwickeln viele ältere Kiefernbestände zu vielfältigeren Mischwäldern. Für Pilze ist deshalb der einzelne Bestand aussagekräftiger als der Name des großen Waldgebiets. Achte auf Baumarten, alte Bäume, liegendes Holz und den Wechsel zwischen Höhen und Senken. Die folgenden Landschaften sind Beispiele zum Erkunden; aus ihrer Beschreibung folgt keine Freigabe zum Sammeln.
Grunewald: alte Eichen, Höhenzüge und Moorgebiete
Der amtliche Natura-2000-Steckbrief beschreibt im Westen eine hügelige Endmoränenlandschaft, im Osten die Seenrinne der Grunewaldseenkette. Besonders wertvoll sind die alten Eichen. In den Senken liegen Moore, die als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind; offene Sandflächen und trockene Heiden ergänzen das Waldbild. Schon eine Wanderung auf vorhandenen Wegen zeigt diese Unterschiede. Die feuchten Senken sind empfindliche Lebensräume, keine Einladung, abseits der Wege nach Pilzen zu suchen.
Tegeler Forst: Kiefern, Eichen und Buchen
Im Informationsblatt des Reviers Tegelsee werden Kiefer, Eiche und Buche als wesentliche Baumarten genannt. Damit lässt sich hier der Wechsel zwischen Nadel- und Laubbeständen gut kennenlernen. Das Revier umfasst zugleich Landschafts- und Naturschutzflächen. Die Baumartenbeschreibung gilt für das beschriebene Revier und lässt sich weder auf jede Parzelle noch auf das gesamte Verwaltungsgebiet des Forstamts übertragen.
Müggelberge: Wald und Wasser im Südosten
Das Berliner Landschaftsprogramm nennt für Bürgerheide, Müggelberge und Kämmereiheide vor allem Kiefern, Eichen und Buchen sowie ein ausgeprägtes Relief mit Wald- und Gewässerübergängen. Der Erlebnisweg Müggelberge und Teufelssee erschließt die Landschaft über Themen zu Wald, Wasser, Klima und Geschichte. Nutze die veröffentlichte Wegekarte, um dich zu orientieren. Der Teufelssee hier liegt in Köpenick; der gleichnamige See im Grunewald gehört zu einer anderen Landschaft.
12 Arten im Pilzkalender für Berlin
Die eigenständige Berliner Kartierung der DGfM dokumentiert Steinpilze, Pfifferlinge und Maronenröhrlinge. Der Kalender übernimmt zwölf Arten unserer deutschen Artenführer mit passendem Berliner Nachweis. Für Morchella esculenta und Hydnum repandum jeweils im engeren Sinn sowie für Schwarze Steinpilze und Märzschnecklinge reicht die geprüfte Berliner Dokumentation nicht zur Aufnahme. Nachweise aus Brandenburg werden dafür nicht mitgezählt. Die Auswahl belegt kein biologisches Fehlen der ausgeschlossenen Arten. Auch ein bestätigter Landesnachweis verrät weder die heutige Häufigkeit noch einen Fundort für deine nächste Tour.
Die Monatsangaben dienen zur Orientierung
Die Zeitfenster stammen unverändert aus den verlinkten Artenführern. Dort werden für Sommersteinpilze Mai bis September und für Boletus edulis Juli bis Oktober genannt. Diese Angaben sind keine speziell für Berlin errechneten Saisonhöhepunkte. Die Artenführer erläutern die jeweiligen Merkmale, Lebensräume und Verwechslungsmöglichkeiten; der Kalender allein hilft nicht bei der sicheren Bestimmung eines Fundes.
Besonders geschützte Arten beachten
Schwarze Steinpilze, Boletus aereus, und Märzschnecklinge, Hygrophorus marzuolus, sind besonders geschützt. Für diese beiden Arten gilt die Sammelausnahme des § 2 BArtSchV nicht: Fruchtkörper bleiben am Standort, auch wenn eine Art in einem Kalender oder einer Verbreitungskarte erscheint. Ein Nachweis ist keine Sammelerlaubnis.
Wie viele Pilze darfst du in Berlin sammeln?
§ 13 Absatz 2 des Berliner Landeswaldgesetzes gestattet das Sammeln von Pilzen in geringer Menge für den eigenen Bedarf. Auch die Berliner Forsten erläutern diese Regel ausdrücklich. § 39 Absatz 3 BNatSchG verlangt eine schonende Entnahme an Stellen ohne Betretungsverbot. Die genannten Vorschriften nennen keine feste Kilogrammzahl. Eine pauschale Ein- oder Zwei-Kilogramm-Erlaubnis für alle Berliner Flächen lässt sich daraus nicht ableiten.
Artenschutz und Gebietsregeln gelten zusätzlich
Für einige besonders geschützte Pilze erlaubt § 2 BArtSchV geringe Mengen für den eigenen Bedarf, darunter Boletus edulis, heimische Pfifferlinge und Morcheln. Diese Ausnahme hebt örtliche Entnahmeverbote nicht auf. Halte deine Sammlung klein und beschränke sie auf sicher bestimmte Arten dort, wo Entnahme und Zugang erlaubt sind. Der private Eigenbedarf ist keine Grundlage für gewerbliches Sammeln.
Waldzugang und Landesgrenze auseinanderhalten
§ 14 LWaldG erlaubt grundsätzlich, den Wald zur Erholung zu betreten. Ausgenommen sind unter anderem eingefriedete, nicht der Erholung dienende Grundstücke, gesperrte Schonungen und Naturverjüngungen sowie Flächen während der Holzernte. Auch Schutzregeln und zeitweilige Sperrungen begrenzen den Zugang. Ein begehbarer Weg ist daher ein guter Ausgangspunkt. Überquere bei der Pilzsuche keine Absperrungen.
Nicht jeder Wald der Berliner Forsten liegt in Berlin
Das Forstamt Tegel betreut neben Berliner Flächen auch Wälder bei Stolpe und Wansdorf in Brandenburg. Die zuständige Verwaltung sagt also nicht, in welchem Bundesland du unterwegs bist. Prüfe bei einer Tour am Stadtrand den tatsächlichen Grenzverlauf und die dort geltenden Vorschriften. Dieser Ratgeber und seine regionale Artenauswahl beziehen sich auf das Land Berlin.
Sperren und Waldarbeiten vor der Tour berücksichtigen
Die Berliner Forsten informieren über aktuelle Einschränkungen. Bei Baumfällungen und nach Stürmen können Wege oder ganze Waldabschnitte gesperrt sein. Ändere in diesem Fall deine Route. Lass auch Totholz und Baumreste am Standort: Sie werden als Lebensraum und für den Nährstoffkreislauf bewusst im Wald belassen.
Grunewald: im Naturschutzgebiet bleiben die Pilze stehen
Die Grunewaldschutzverordnung unterscheidet das Landschaftsschutzgebiet von sieben darin liegenden Naturschutzgebieten, darunter Postfenn und Teufelsfenn, Hundekehlefenn und der südliche Teil des Grunewaldsees. In diesen Naturschutzgebieten verbietet § 6 Absatz 4 die Entnahme von Pflanzen und ihren Teilen; der naturschutzrechtliche Pflanzenbegriff umfasst auch Pilze. Für eine gewöhnliche Pilzwanderung heißt das: beobachten und stehen lassen. Im Landschaftsschutzgebiet gelten ebenfalls Schutzregeln, aber nicht automatisch alle zusätzlichen Verbote der Naturschutzgebiete.
Eine Ausnahme beim Betreten erlaubt keine Ernte
In den Grunewald-Naturschutzgebieten darfst du grundsätzlich vorhandene Wege nicht verlassen und abgesperrte Flächen nicht betreten. § 6 Absatz 4 Nummer 2 erlaubt jedoch das Betreten der nicht abgesperrten Flächen in der Sandgrube im Jagen 86 und in der Kiesgrube am Postfenn. Diese eng begrenzte Zugangsausnahme ändert nichts am Entnahmeverbot. Prüfe die amtliche Gebietskarte und die Beschilderung; übertrage die Ausnahme nicht auf benachbarte Moore oder Waldflächen.
Die Tour planen und Funde persönlich prüfen lassen
Das Berliner Schutzgebietsverzeichnis verlinkt Karten, Gebietsinformationen und Verordnungen. Vergleiche damit deine geplante Route und beachte zusätzlich die Hinweise der Berliner Forsten. Für den Grunewald stehen Karten der unterschiedlichen Schutzflächen bereit; für den Erlebnisweg Müggelberge und Teufelssee gibt es eine eigene Wegekarte. Plane eine Wanderung, die auch ohne gefüllten Korb interessant bleibt.
Die Pilzberatung des Botanischen Gartens nutzen
Der Botanische Garten Berlin bietet eine kostenlose Pilzberatung an. Prüfe vor deinem Besuch die aktuellen Termine und Hinweise zur Anmeldung. Für eine Freigabe zum Verzehr müssen die Pilze tatsächlich vorgelegt werden: Bringe die gesamte vorgesehene Sammlung mit, nicht nur einzelne vermeintliche Vertreter. Transportiere verschiedene Arten getrennt und luftig. Ein Foto, ein passender Monat oder ein regionaler Nachweis ersetzt die Begutachtung deiner Funde nicht.
Häufige Fragen
Wann ist Pilzsaison in Berlin?
Die Zeitfenster hängen von der Art ab. Unsere Artenführer nennen für Sommersteinpilze Mai bis September und für Boletus edulis Juli bis Oktober. Der Kalender zeigt die dokumentierten Monate regional belegter Arten. Er ist keine aktuelle Vorhersage für einen bestimmten Berliner Wald.
Gibt es in Berlin eine feste Kilogrammgrenze für Pilze?
§ 13 Absatz 2 LWaldG Berlin und § 39 Absatz 3 BNatSchG nennen geringe Mengen für den eigenen beziehungsweise persönlichen Bedarf, ohne feste Kilogrammzahl. Artenschutz, Betretungsverbote und örtliche Sammelverbote gelten zusätzlich. Eine kleine Menge macht eine verbotene Entnahme nicht zulässig.
Darf ich überall im Grunewald Pilze sammeln?
Nein. Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiete haben unterschiedliche Regeln. In den Naturschutzgebieten der Grunewaldschutzverordnung gilt ein Entnahmeverbot. Auch die Zugangsausnahme für nicht abgesperrte Flächen der Sandgrube im Jagen 86 und der Kiesgrube am Postfenn erlaubt dort keine Pilzernte.
Gilt dieser Ratgeber auch für Berliner Forsten in Brandenburg?
Die regionale Artenauswahl und die Berliner Landesregeln beziehen sich auf Flächen innerhalb des Landes Berlin. Berliner Forstämter verwalten auch Wälder in Brandenburg. Entscheidend sind der tatsächliche Standort und seine Schutzregeln, nicht der Name der zuständigen Verwaltung.
Quellen
- [1]Berliner Forsten: Entwicklung von Kiefernbeständen zu Mischwäldern
- [2]Land Berlin: Natura-2000-Gebiet Grunewald, Lebensräume, Schutzverordnung und Karten
- [3]Berliner Forsten: Informationsblatt Revierförsterei Tegelsee, Baumarten und Revierkarte (PDF)
- [4]Land Berlin: Landschaftsprogramm, Anhang C, Waldlandschaft Müggelberge und Kämmereiheide (PDF)
- [5]Berliner Forsten: Erlebnisweg Müggelberge und Teufelssee und Wegekarte
- [6]DGfM, Pilze Deutschlands: eigenständige regionale Kartierung Berlin
- [7]Berliner Forsten: Rechtsvorschriften und amtlicher Zugang zum Landeswaldgesetz
- [8]LWaldG Berlin, § 13: geringe Sammelmengen, nichtamtliche Wiedergabe bei anwalt24
- [9]LWaldG Berlin, § 14: Betreten des Waldes, nichtamtliche Wiedergabe bei anwalt24
- [10]Berliner Forsten: Fragen und Antworten zu Waldzugang, Sammeln, Totholz und Sperrungen
- [11]Berliner Forsten: Forstamt Tegel, Zuständigkeiten in Berlin und Brandenburg
- [12]Bundesnaturschutzgesetz, § 39: schonende Entnahme geringer Mengen für den persönlichen Bedarf
- [13]Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1: besonders geschützte Pilze
- [14]Bundesartenschutzverordnung, § 2: Ausnahmen für bestimmte Pilzarten
- [15]Land Berlin: Grunewaldschutzverordnung, §§ 6 bis 8, amtliches Gesetz- und Verordnungsblatt (PDF)
- [16]Bundesnaturschutzgesetz, § 7 Absatz 2: Pflanzenbegriff einschließlich Pilzen
- [17]Land Berlin: Naturschutzgebiete, Gebietsseiten und Geoportal
- [18]Botanischer Garten Berlin: kostenlose Pilzberatung und Hinweise zur Vorlage der Sammlung

