Regionaler Guide · Deutschland

Wo findet man Pilze in Brandenburg?

Kiefernwälder prägen große Teile Brandenburgs. Daneben gibt es Buchenwälder, bewaldete Bachtäler und Landschaften mit Seen und Mooren. Dieser Ratgeber hilft dir, diese Unterschiede bei einer Pilzwanderung wahrzunehmen. Du findest einen Kalender mit verlinkten Artenführern, darunter Steinpilze, Pfifferlinge und Maronen, sowie Hinweise zu Zugang und Sammelregeln. Gemeint ist das Bundesland Brandenburg; Berlin ist ein eigenes Land.

Buchenwald Grumsin im Herbst. Im Schutzgebiet ist Pilzesammeln verboten.

Buchenwald Grumsin im Herbst. Im Schutzgebiet ist Pilzesammeln verboten. · Foto: Frank Langhanke; Wasserzeichen entfernt von R8cocin8 · CC BY-SA 4.0 (Bildausschnitt)

Pilzsaison in Brandenburg: Orientierung nach Art

Allgemeine Zeiträume aus den verlinkten Artenführern, keine regional gemessenen Saisonfenster oder aktuellen Fundprognosen. Dort findest du die Quellen und Hinweise zum Artenschutz. Ein Kalendereintrag bedeutet keine Sammelfreigabe.

SaisonzeitraumAußerhalb des angegebenen Zeitraums

Kiefernwälder, Bachtäler und Buchenbestände unterscheiden

Die Bundeswaldinventur 2022 zeigt, wie stark die Kiefer Brandenburgs Wälder prägt. Zugleich nimmt der Anteil von Laub- und Mischwäldern zu. Schaue auf deiner Route deshalb auf die tatsächlich vorhandenen Bäume. Der Name einer Landschaft allein verrät weder den Waldtyp am Weg noch, ob dort gerade Pilze wachsen.

Schlaubetal: unterschiedliche Böden auf engem Raum

Im Schlaubetal liegen bewaldete Flusstäler und Laubwälder an den Hängen dicht beieinander. Die Naturparkverwaltung beschreibt sandige, nährstoffarme Böden neben kalkhaltigem Mergel und Moorböden. Das erklärt die Vielfalt der Landschaft. Aus dieser Übersicht lässt sich jedoch kein einzelner Pilzstandort ableiten. Orientiere dich an zugänglichen Wegen und prüfe die Regeln für die konkrete Fläche.

Hoher Fläming: auch Eichen und Buchen beachten

Das FFH-Gebiet Flämingbuchen bei Wiesenburg/Mark und Rabenstein/Fläming steht für eine andere Waldlandschaft: Dort sind unter anderem Traubeneichen-Buchenwälder und Rotbuchenbestände dokumentiert. Die Teilflächen liegen in Naturschutzgebieten. Sie dienen hier als Beispiel für Waldlebensräume; vor einem Besuch musst du die jeweiligen Wege- und Schutzbestimmungen prüfen.

Schorfheide-Chorin: Wald, Seen und Moore

Nordöstlich von Berlin umfasst das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin große Waldgebiete, Seen, Moore und offene Kulturlandschaft. Unterscheide das gesamte Reservat von seinen einzelnen Schutzgebieten. Besonders der Buchenwald Grumsin hat strenge Regeln. Eine Waldwanderung und eine Sammeltour sind dort nicht dasselbe.

Steinpilze, Pfifferlinge und Maronen im Jahreslauf

Der Landesbetrieb Forst nennt Maronen, Steinpilze und Pfifferlinge als Pilze der Brandenburger Wälder. Die regionale Kartierung der DGfM und historische Fundberichte aus der Uckermark ergänzen diese Auswahl: Der Kalender umfasst 14 Arten aus unseren deutschen Artenführern, darunter auch Sommersteinpilze, Parasolpilze und Trompetenpfifferlinge. Ihre allgemeinen Zeiträume und Quellen findest du in den verlinkten Artenführern. Die Nachweise sind keine aktuellen Fundmeldungen; die Monatsangaben sind keine im Land gemessene Saison. Schwarze Steinpilze stehen als Beobachtungsart im Kalender, nicht als Sammelziel.

Juli bis Oktober: Fichten-Steinpilze

Für Boletus edulis nennt die Giftzentrale Bonn Juli bis Oktober und Nadelwälder mit Fichten und Kiefern. Der Artenführer erklärt, was mit Fichten-Steinpilz gemeint ist und wie du ihn von anderen Röhrlingen unterscheidest. Übertrage seine Saison nicht auf alle Pilze, die im Alltag Steinpilze heißen.

Juni bis November: Echte Pfifferlinge

Die Giftzentrale nennt für Cantharellus cibarius Laub- und Nadelwälder als Lebensraum und Juni bis November als Saison. Im Pfifferlingsführer findest du mehr zu Lebensräumen, Leisten und Verwechslungsarten. Der Kalender hilft bei der zeitlichen Einordnung, sagt aber nicht voraus, ob ein bestimmter Wald bei deinem Besuch Fruchtkörper trägt.

Juni bis November: Maronenröhrlinge

Das BfR nennt für den Maronenröhrling Juni bis November, vor allem in Nadelwäldern und seltener in Laubwäldern. In der Broschüre steht noch der Name Xerocomus badius; der Artenführer verwendet Imleria badia. Vergleiche dort die Merkmale mit denen des Steinpilzes. Ein brauner Hut allein genügt nicht zur Bestimmung.

Kleine Mengen für den eigenen Bedarf: welche Regeln gelten?

§ 15 Absatz 7 des Brandenburgischen Waldgesetzes erlaubt eine schonende Entnahme geringer Mengen für den eigenen Gebrauch, mit Einschränkungen für besonders geschützte Arten. Auch § 39 Absatz 3 BNatSchG setzt persönliche Nutzung und eine zugängliche Stelle voraus. Beide Vorschriften nennen keine feste Kilogrammzahl. Örtliche Verbote bleiben maßgeblich.

Die Ausnahme gilt nur für bestimmte geschützte Arten

§ 2 der Bundesartenschutzverordnung nimmt unter anderem Boletus edulis und heimische Pfifferlinge unter den dort genannten Bedingungen von bestimmten Verboten aus: geringe Mengen für den eigenen Bedarf. Das erlaubt weder die Entnahme sämtlicher geschützter Pilze noch das Sammeln in einem Gebiet mit Sammelverbot. Prüfe Art und Ort getrennt.

Grumsin und Unteres Odertal: Schutzgebiete einzeln prüfen

Im Naturschutzgebiet und Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin ist das Pilzesammeln verboten. Darauf weist der örtliche Infopunkt ausdrücklich hin. Das Foto dieses Ratgebers zeigt den Wald als Landschaftsbeispiel, nicht als Sammelplatz. Informiere dich beim Infopunkt über zulässige Besuchswege und geführte Wanderungen.

Unteres Odertal: eine räumlich und zeitlich begrenzte Ausnahme

Im Nationalpark Unteres Odertal gelten grundsätzlich Entnahmeverbote und ein Wegegebot. § 10 Absatz 3 Nummer 5 des Nationalparkgesetzes erlaubt eine schonende Pilz- und Beerensammlung zum Eigenbedarf vom 1. August bis 31. Dezember ausschließlich auf den in Anlage 4 Blatt 12 bezeichneten Flächen des Schöneberger-Stolper Waldes. Der Artenschutz gilt weiter. Diese Ausnahme erfasst weder den ganzen Wald noch den gesamten Nationalpark.

Vor einer Tour die amtliche Karte prüfen

Lies die Anlage zum Nationalparkgesetz und die Hinweise der Parkverwaltung, bevor du eine Sammeltour planst. Wenn du die erlaubte Fläche und den Zugang nicht sicher zuordnen kannst, lass die Pilze stehen. Der Zeitraum einer rechtlichen Ausnahme ist zudem kein Saisonkalender und keine Zusage, dort Pilze zu finden.

Waldarbeiten und Sperrungen bei der Planung beachten

Das allgemeine Waldbetretungsrecht umfasst nicht jede Fläche. Der Landesbetrieb Forst nennt unter anderem gesperrte Wälder und Wege, Holzernte- und Holzlagerbereiche, eingezäunte Flächen und forstbetriebliche Einrichtungen als nicht frei zugänglich. Beachte Absperrungen und Hinweise vor Ort; passe deine Route bei Bedarf an.

Den konkreten Ort kurz vor dem Ausflug prüfen

Sieh dir die Informationen der zuständigen Forst- oder Schutzgebietsverwaltung an. Eine ältere Tourenbeschreibung bestätigt keinen heutigen Zugang. Plane einen erreichbaren Rückweg und verzichte darauf, für einen möglichen Fund eine Sperrung zu umgehen.

Deine Funde kennenlernen und eine Pilzberatung finden

Vergleiche auf deinen Wanderungen Baumarten, Jahreszeit und tatsächlich beobachtete Pilze. Notizen zu wiederholten Besuchen sind aussagekräftiger als die Erwartung, dass eine ganze Landschaft an einem bestimmten Tag Ernte verspricht. Die verlinkten Artenführer helfen dir beim Lernen; unbekannte Funde gehören nicht ins Essen.

Vorab einen Beratungstermin vereinbaren

Beim Brandenburgischen Landesverband der Pilzsachverständigen findest du das Verzeichnis „Pilzberater finden“. Kläre vorab die Erreichbarkeit und bringe deine Funde zur persönlichen Untersuchung. Der Verband bietet auch Pilzlehrwanderungen an. Eine Beschreibung oder ein Foto ersetzt keine Untersuchung des konkreten Pilzes.

Häufige Fragen

Wann ist Pilzsaison in Brandenburg?

Das hängt von der Art ab. Der Kalender zeigt allgemeine Saisonzeiten für 14 Arten, etwa April bis November für Schopftintlinge, Mai bis September für Sommersteinpilze und Juli bis Oktober für Boletus edulis. Die Zeiträume und ihre Quellen stammen aus den verlinkten Artenführern; sie sind keine Messreihe für Brandenburg oder aktuelle Fundprognose.

Darf ich im Buchenwald Grumsin Pilze sammeln?

Nein. Im Naturschutzgebiet und Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin ist das Sammeln verboten. Das Waldfoto illustriert die Landschaft. Informiere dich beim Infopunkt über erlaubte Besuchswege und Führungen.

Gilt in Brandenburg eine feste Kilogrammgrenze?

§ 15 Absatz 7 LWaldG und § 39 Absatz 3 BNatSchG nennen geringe Mengen für den persönlichen Bedarf, ohne eine feste Kilogrammzahl festzulegen. Beachte zusätzlich Artenschutz, Gebietsregeln und Sperrungen.

Wo finde ich eine Pilzberatung in Brandenburg?

Der Brandenburgische Landesverband der Pilzsachverständigen bietet ein Verzeichnis zur Suche nach Pilzberatern. Vereinbare einen Termin zur persönlichen Untersuchung deiner Funde. Ein Artenfoto allein bestätigt keine Essbarkeit.

Quellen

  1. [1]Land Brandenburg: Bericht zur Lage der Forstwirtschaft 2022 bis 2024, Ergebnisse der Bundeswaldinventur
  2. [2]LfU, Natur Brandenburg: Naturpark Schlaubetal, Wälder und Böden
  3. [3]LfU, Natur Brandenburg: FFH-Gebiet Flämingbuchen, Eichen- und Buchenwälder
  4. [4]LfU, Natur Brandenburg: Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin
  5. [5]Landesbetrieb Forst Brandenburg: Birke, Dame des Waldes, Sekundarstufe II, Pilze in Brandenburg, S. 41 (PDF)
  6. [6]DGfM: Pilze Deutschlands, Kartierung Brandenburg
  7. [7]Dieter Benkert: Beiträge zur Kenntnis der Pilzflora der Uckermark (1996), Hydnum repandum, S. 181 (PDF)
  8. [8]Giftzentrale Bonn: Steinpilz (Boletus edulis), Lebensraum und Saison
  9. [9]Giftzentrale Bonn: Echter Pfifferling (Cantharellus cibarius), Lebensraum und Saison
  10. [10]BfR: Risiko Pilze, Maronenröhrling (Xerocomus badius), S. 14 (PDF-Seite 16)
  11. [11]Waldgesetz Brandenburg: §§ 15 und 18, persönliche Sammlung und Waldsperrungen
  12. [12]Bundesnaturschutzgesetz: § 39, allgemeiner Schutz
  13. [13]Bundesartenschutzverordnung: Anlage 1, geschützte Pilze
  14. [14]Bundesartenschutzverordnung: § 2, Ausnahmen für bestimmte Pilzarten
  15. [15]Infopunkt Weltnaturerbe Grumsin: Verbot des Pilzesammelns im Schutzgebiet
  16. [16]Nationalparkgesetz Unteres Odertal: §§ 8 und 10, örtliche Ausnahme nach Anlage 4 Blatt 12
  17. [17]Landesbetrieb Forst Brandenburg: Sperren von Wald und ausgeschlossene Flächen
  18. [18]Brandenburgischer Landesverband der Pilzsachverständigen: Beratung und Pilzlehrwanderungen

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